Windpark Winterlingen (Baden-Württemberg)
Hydrogeologisches Gutachten

In einem Gutachten (2019) zur potentiellen Gefährdung des Grundwassers der Trinkwasserschutzgebiete „Westliche Lauchert“ und „Quellen im Schmeietal“ im Hinblick auf die geplante Errichtung des Windparks Winterlingen im Zollernalbkreis (Baden-Württemberg) konnte die extreme Gefahr für das Grund- bzw. Trinkwasser durch das Bauvorhaben dargelegt werden. Das Bauvorhaben sollte in einem verkarsteten Gebiet mit Formen des Exokarstes (z. B. Dolinen) realisiert werden. Im Endokarst des betreffenden Gebietes sind Hohlräume unterschiedlicher Genese, Form und Dimension das beherrschende Element. Dabei wurden u. a. folgende Aspekte berücksichtigt:

  • Die geologischen Verhältnisse im Bereich des Planungsgebietes Windpark Winterlingen und dessen nähere Umgebung und daraus abgeleitet die hydrogeologischen Verhältnisse.
  • Die Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung (ungesättigte Zone) vor und nach Eingriffen in den Untergrund (Ist-Zustand und später offene Baugrube für Windenergieanlagen (WEA)-Fundamente, Entfernung der natürlichen Böden zur Herstellung eines Planums als Lager- und Kranstellfläche).
  • Geohydraulische Eigenschaften der Karbonatgesteine des Jura und ihre Bewertung hinsichtlich ihrer Reinigungsfähigkeit gegenüber Schadstoffen.
  • Die Bemessung der tatsächlichen Wasserschutzgebietszone II insbesondere des Wasserschutzgebietes „Westliche Lauchert“.
  • Die Abstandsgeschwindigkeiten des Grundwassers.

Die mittlere Abstandsgeschwindigkeit Va (Vt0,5) des Grundwassers beträgt nach zahlreichen Markierungsversuchen im Karstgrundwasserleiter ca. 100 m/h. Höchstwerte lagen über 300 m/h. Es konnten Aussagen des Geologischen Landesamtes Baden-Württemberg aus den achtziger Jahren bestätigt werden, dass als Folge der hohen Abstandsgeschwindigkeiten zumindest des kurzfristigen Karstgrundwassers Verunreinigungen selbst von den Rändern des Einzugsgebiets weit weniger als 50 Tage bis zu den Trinkwasserfassungen benötigen würden. Nach den Richtlinien des DVGW (2006) wäre deshalb fast das gesamte Einzugsgebiet außerhalb der Zonen I als Zone II einzustufen. Das kurzfristige Karstwasser verweilt nur kurz im Untergrund, daher ist die Reini­gungswirkung gegenüber Schadstoffeinträgen äußerst gering. Letztendlich liegt das gesamte Gebiet der WEA in der Erdbebenzone 3, einem Gebiet, in dem gemäß des zugrunde gelegten Gefährdungsniveaus rechnerisch die Intensitäten 7,5 und größer zu erwarten sind. Daher war insgesamt gesehen die Errichtung und der Betrieb der WEA aus fachlicher Sicht abzulehnen. Die Firma RWE Renewables GmbH hat ihren Genehmigungsantrag beim Landratsamt des Zollernalbkreises 2021 zurückgezogen. Der Windpark wird nicht gebaut.