Gutachten bei geplanten Baumaßnahmen in Trinkwasserschutzgebieten
Fachliche Beratung und Unterstützung bei geplanten Baumaßnahmen insbesondere in festgesetzten oder im Festsetzungsverfahren befindlichen Wasserschutzgebieten hinsichtlich der möglichen Gefährdung des Grund- und Trinkwassers. Erstellen von Gutachten und fachlichen Stellungnahmen:
- Erfassung und Bewertung der geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse am Planungsort.
- Erfassung und Bewertung der bodenkundlichen Verhältnisse am Planungsort.
- Landschaftsanalyse des Planungsgebietes.
- Bewertung der Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung (vor Baubeginn – offene Baugruben).
- Fachliche Prüfung vorhandener Gutachten zu o. g. Themen. Dabei werden Gutachten auf Nachvollziehbarkeit, wissenschaftliche Korrektheit und Vollständigkeit begutachtet und bewertet.
- Auswertung und Bewertung von Dokumenten (z. B. fachliche Stellungnahmen von behördlicher Seite, Bescheide von Ämtern und Behörden, amtliches hydrogeologisches Gutachten zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes).
- Auswertung von Kartenmaterial und Fotodokumenten zum jeweiligen Projekt.
- Weitere potentielle Gefährdungen von Trinkwassergewinnungsanlagen (Tiefbrunnen, Flachbrunnen, Quellen und deren Wasserschutzgebiete), die im Genehmigungsverfahren bislang nicht beachtet wurden.
- Zusammenfassende fachliche Bewertung und Empfehlungen für die weitere Vorgehensweise.
- Verfassen einer fachlichen Stellungnahme oder Erstellung eines Gutachtens.