Gutachten bei geplanten Baumaßnahmen in Trinkwasserschutzgebieten

Fachliche Beratung und Unterstützung bei geplanten Baumaßnahmen insbesondere in festgesetzten oder im Festsetzungsverfahren befindlichen Wasserschutzgebieten hinsichtlich der möglichen Gefährdung des Grund- und Trinkwassers. Erstellen von Gutachten und fachlichen Stellungnahmen:

  • Erfassung und Bewertung der geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse am Planungsort.
  • Erfassung und Bewertung der bodenkundlichen Verhältnisse am Planungsort.
  • Landschaftsanalyse des Planungsgebietes.
  • Bewertung der Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung (vor Baubeginn – offene Baugruben).
  • Fachliche Prüfung vorhandener Gutachten zu o. g. Themen. Dabei werden Gutachten auf Nachvollziehbarkeit, wissenschaftliche Korrektheit und Vollständigkeit begutachtet und bewertet.
  • Auswertung und Bewertung von Dokumenten (z. B. fachliche Stellungnahmen von behördlicher Seite, Bescheide von Ämtern und Behörden, amtliches hydrogeologisches Gutachten zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes).
  • Auswertung von Kartenmaterial und Fotodokumenten zum jeweiligen Projekt.
  • Weitere potentielle Gefährdungen von Trinkwassergewinnungsanlagen (Tiefbrunnen, Flachbrunnen, Quellen und deren Wasserschutzgebiete), die im Genehmigungsverfahren bislang nicht beachtet wurden.
  • Zusammenfassende fachliche Bewertung und Empfehlungen für die weitere Vorgehensweise.
  • Verfassen einer fachlichen Stellungnahme oder Erstellung eines Gutachtens.